Einsichtnahme in das vorläufige Wähler:innenverzeichnis
Gemäß § 20 HSWO 2014 sind Einsprüche gegen das vorläufige Wähler:innenverzeichnis bei der Vorsitzenden der Wahlkommission schriftlich zu erheben. Der Einspruch hat einen Antrag auf Aufnahme einer oder eines Wahlberechtigten in das Wähler:innenverzeichnis, die Berichtigung einer Wahlberechtigung oder die Streichung einer oder eines nicht Wahlberechtigten aus dem Wähler:innenverzeichnis zu enthalten.
Die Einsichtnahme in das vorläufige Wähler:innenverzeichnis ist
in Graz
im Study Center der FH JOANNEUM in der Alten Poststraße 149, Erdgeschoss zu folgenden Terminen möglich:
am Donnerstag, den 03.04.2025 zwischen 8.00 und 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
am Freitag, den 04.04.2025 zwischen 8.00 und 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
am Montag, den 07.04.2025 zwischen 8.00 und 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
am Dienstag den 08.04.2025 zwischen 8.00 und 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
in Kapfenberg
bei Frau Christine Trost/Christina Steiner/Brigitte Höfler/Tanja Aigner, Software Design and Security, Raum Nr. 111
von 03.04. – 08.04.2025 jeweils zwischen 8.00 und 12.00 Uhr
in Bad Gleichenberg
bei Frau Nadja Legenstein, Gesundheits- und Tourismusmanagement, Raum Nr. 222
am Donnerstag, den 03.04.2025 zwischen 8.30 und 16.00 Uhr
am Freitag, den 04.04.2025 zwischen 8.30 und 16.00 Uhr
Einsichtnahme in das vorläufige Wähler:innenverzeichnis
In diesem Zeitraum besteht auch die Möglichkeit der elektronischen Einsichtnahme mittels e-ID unter folgender Adresse: https://wahlportal.oeh.ac.at/.
Etwaige Einsprüche gegen das vorläufige Wähler:innenverzeichnis sind gemäß §20 HSWO 2014 schriftlich per E-Mail an veronika.apostolovski@fh-joanneum zu richten.