Einsichtnahme in das vorläufige Wähler:innenverzeichnis
Gemäß § 20 HSWO 2014 sind Einsprüche gegen das vorläufige Wähler:innenverzeichnis bei der Vorsitzenden der Wahlkommission schriftlich zu erheben. Der Einspruch hat einen Antrag auf Aufnahme einer oder eines Wahlberechtigten in das Wähler:innenverzeichnis, die Berichtigung einer Wahlberechtigung oder die Streichung einer oder eines nicht Wahlberechtigten aus dem Wähler:innenverzeichnis zu enthalten.
Die Einsichtnahme in das vorläufige Wähler:innenverzeichnis ist
in Graz
im Study Center der FH JOANNEUM in der Alten Poststraße 149, Erdgeschoss zu folgenden Terminen möglich:
am Donnerstag, den 30.03.2023 zwischen 8 und 16 Uhr
am Freitag, den 31.03.2023 zwischen 8 und 15 Uhr
am Montag, den 03.04.2023 zwischen 8 und 16 Uhr
am Dienstag den 04.04.2023 zwischen 8 und 16 Uhr
in Kapfenberg
bei Frau Claudia Rabelhofer, Energie-, Mobilitäts- und Umweltmanagement, Raum Nr. 122
am Donnerstag, den 30.03.2023 zwischen 8.30 und 11.30 Uhr
in Bad Gleichenberg
bei Frau Nadja Legenstein, Gesundheits- und Tourismusmanagement, Raum Nr. 222
am Donnerstag, den 30.03.2023 zwischen 9 und 15 Uhr
am Freitag, den 31.03.2023 zwischen 9 und 13 Uhr
Einsichtnahme in das vorläufige Wähler:innenverzeichnis
In diesem Zeitraum besteht auch die Möglichkeit der elektronischen Einsichtnahme mittels e-ID oder Handy-Signatur unter folgender Adresse: https://oeh-wahl.portal.at/einsichtnahme
Etwaige Einsprüche gegen das vorläufige Wähler:innenverzeichnis sind gemäß §20 HSWO 2014 schriftlich per E-Mail an veronika.apostolovski@fh-joanneum zu richten.