Verlautbarung der Verbotszonen 2023
Im Bereich der Verbotszonen ist an den Wahltagen jede Art der Wahlwerbung, insbesondere auch durch Ansprechen der Wählerinnen und Wähler oder durch Anschlag oder Verteilen von Wahlwerbung verboten.
Gemäß § 34 HSWO 2014 werden für die Wahltage folgende Verbotszonen festgelegt: